Allgemeine Geschäftsbestimmungen
DSS Marketing Management LLC – Evolution Island
§1 Wirkungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle elektronisch, per E-Mail, Brief, Anmeldeformular oder Online-Buchung übermittelten Anmeldungen zu Veranstaltungen, Seminaren und Events der DSS Marketing Management LLC, Office C1804-95 Ontario Tower Business Bay, Dubai, UAE (nachfolgend „Auftragnehmer“). Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen mit seiner Anmeldung an.
2. Für die Reise-, Unterbringungs- und Hotelleistungen gelten ergänzend die AGB des jeweiligen Leistungsträgers bzw. Reiseveranstalters (ROBINSON Club GmbH). Der Auftragnehmer (DSS Marketing Management) tritt ausschließlich als Veranstalter des Seminar- und Trainingsprogramms auf, nicht jedoch als Reiseveranstalter der Eventreise.
3. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres gestattet.
4.Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§2 Umfang der Leistungen
1. Der Auftragnehmer übernimmt bei Seminaren, Ausbildungen und Events die inhaltliche Planung, Durchführung und fachliche Begleitung.
2. Bei Firmentrainings und Inhouse-Trainings übernimmt der Auftraggeber die organisatorischen Aufgaben vor Ort.
3. Die Leistungen werden durch den Auftragnehmer oder durch einen von ihm ermächtigten, in gleicher Weise qualifizierten Trainer/Referenten erbracht.
4. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, das Ablauf- und Inhaltsprogramm der Veranstaltung im zumutbaren Rahmen anzupassen, sofern dies aus organisatorischen oder fachlichen Gründen erforderlich ist.
§3 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Hotelzusatzkosten
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Zahlungsmodalitäten: Eine Anzahlung von 40 % der Gesamtkosten ist sofort nach Rechnungserhalt fällig. Die Restzahlung ist spätestens am 28.08.2027 fällig. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur dann gewährleistet, wenn der Rechnungsbetrag fristgerecht auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen ist.
3. Zusatzkosten vor Ort: Alle nicht explizit im vereinbarten Leistungsumfang enthaltenen Zusatzleistungen (z. B. Minibar, individuelle Hotel-Upgrades, persönliche Ausflüge, zusätzliche Speisen/Getränke, Wassersport- und Wellnessprogramm) sind vom Teilnehmer vor Ort am Tag der Abreise direkt im Hotel zu bezahlen. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Kosten. Sollten dem Auftragnehmer dennoch solche Kosten durch das Hotel belastet werden, hat er das Recht, diese dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung zu stellen.
§4 Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht des Auftraggebers
1. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Textform (E-Mail ausreichend). Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber berechnet der Auftragnehmer folgende gestaffelte Stornokosten bezogen auf die Gesamtkosten:
Nach Auftragserteilung: 30 % der Gesamtkosten
Bis 5 Monate vor Reisebeginn: 50 % der Gesamtkosten
Bis 4 Monate vor Reisebeginn: 70 % der Gesamtkosten
Bis 3 Monate vor Reisebeginn: 80 % der Gesamtkosten
Bis 2 Monate vor Reisebeginn: 90 % der Gesamtkosten
Weniger als 2 Monate vor Reisebeginn / Nichterscheinen: 100 % der Gesamtkosten.
2. Ist der Auftraggeber aus persönlichen/wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage die Höhe der Vergütung zu leisten, liegt hier kein wichtiger Grund für das Rücktrittsrecht vor. Der Auftragnehmer gewährt in diesem Fall dem Auftraggeber eine monatliche Ratenzahlung bis 6 Monate ab Veranstaltungsbeginn mit einem Aufpreis von 5 %.
3. Ohne ordnungsgemäße Ausübung eines Rücktritts oder der Nichtanerkennung des Rücktritts durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber zur Zahlung des Rechnungsbetrages in voller Höhe auch dann verpflichtet, wenn er nicht zu der Veranstaltung erscheint. Bei persönlicher Verhinderung des Auftraggebers kann ein Ersatzteilnehmer für die Veranstaltung gemeldet werden, welcher die gegebenenfalls noch offene Summe in der oben genannten Frist zu zahlen hat. Eine Verschiebung der Anmeldung auf einen anderen Termin ist nicht möglich.
4. Sollte der Kunde aufgrund von behördlichen (Ein-)Reiseverboten oder Quarantäneanordnungen (nicht bei Rückkehr aus dem Herkunftsland) aufgrund von Corona oder ähnlichen globalen Pandemien nach der Definition der WHO die gebuchte Veranstaltung nicht wahrnehmen können, so kann die Anmeldung storniert werden, soweit vom Kunden der Nachweis geführt worden ist, dass es dem Kunden aus vorgenannten Gründen tatsächlich objektiv unmöglich ist (ein) zu reisen. Lediglich die Bedenken des Kunden oder behördliche Empfehlungen, oder eingeführte Landesbeschlüsse und behördliche Verordnungen betreffend Pandemiebestimmungen begründen kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Es gelten die Rücktrittsbestimmungen der Ziffern 1 – 3.
§5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Sämtliche vom Auftragnehmer im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen, Konzepte, Manuskripte, Präsentationen, Arbeitsmaterialien, Kopiervorlagen sowie sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
2. Der Auftraggeber bzw. Teilnehmer erhält an diesen Materialien ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur persönlichen und eigenen beruflichen Nutzung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.
3. Eine vollständige oder teilweise Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, Veräußerung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
4. Ebenfalls nicht gestattet ist die Verwendung der Unterlagen, Konzepte oder Inhalte zur Durchführung eigener Seminare, Trainings, Coachings, Ausbildungen, Onlineprogramme oder sonstiger kommerzieller Angebote, sofern hierfür keine gesonderte schriftliche Nutzungsvereinbarung mit dem Auftragnehmer getroffen wurde.
5. Sämtliche Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte verbleiben beim Auftragnehmer beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber.
§6 Haftung des Auftragnehmers
1. Bei Erkrankung durch den Auftragnehmer wird ein Ersatztrainer gestellt. Eine Rückzahlung der bereits getätigten Zahlungen ist hier nicht möglich.
2. Eine Haftung des Auftragnehmers für aus diesem Vertrag geschuldete Leistungen oder Zusagen ist im Falle höherer Gewalt, insbesondere bei Streik, Feuer, Überschwemmung, staatlichen legislativen Maßnahmen oder Verordnungen und/oder Restriktionen oder jedem anderen Grund, bei dem sich die Möglichkeit der Erfüllung der tatsächlichen Kontrolle des Auftragnehmers entzieht, ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
3. Für Schäden, Verluste oder Diebstahl vor Ort (insbesondere auf dem Hotelgelände des ROBINSON CYPRUS) haftet der Auftragnehmer nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es gelten die Hausordnungen und Regeln der jeweiligen Hotelanlage.
4. Bei der Durchführung der Eventreise gilt die Einhaltung der örtlichen Einreise-, Visa-, Zoll-, Hotel- und Hausregeln. Für die Erfüllung der individuellen Pass- und Einreisebestimmungen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der jeweilige Hotelbetreiber (ROBINSON CYPRUS) sowie der Auftragnehmer behalten sich das Hausrecht vor.
5. Das im Vorfeld kommunizierte Programm dient der Orientierung und stellt keinen verbindlichen Leistungsbestandteil dar. Der Veranstalter behält sich vor, Inhalte, Abläufe sowie einzelne Programmpunkte jederzeit aus sachlichen oder organisatorischen Gründen anzupassen oder zu verändern.
Aus derartigen Änderungen ergeben sich keine Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere keine Ansprüche auf Ersatz, Minderung oder Rückerstattung
§7 Haftung des Auftraggebers
1. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht oder seiner Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung des Rechnungsbetrages gemäß § 3 nicht nach, kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von dem Auftraggeber im Verzugsfalle neben dem pauschalierten Schadensersatzanspruch auch die Kosten der Rechtsverfolgung (z.B. Rechtsanwaltskosten) als Verzugsschaden zu verlangen.
§8 Teilnahmevoraussetzungen und Eigenverantwortung
1. Die im Rahmen der Veranstaltung angebotenen Trainings-, Coaching-, Persönlichkeitsentwicklungs- und Reflexionsformate dienen der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Sie stellen keine medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung oder Heilbehandlung dar und ersetzen eine solche nicht.
2. Der Teilnehmer entscheidet eigenverantwortlich, in welchem Umfang er sich an Übungen, Reflexionsformaten oder sonstigen Programmbestandteilen beteiligt. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
§9 Kein bestimmter persönlicher oder wirtschaftlicher Erfolg
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten Durchführung der vereinbarten Veranstaltung und der vereinbarten Trainings- und Seminarleistungen.
2. Ein bestimmter persönlicher, beruflicher, finanzieller oder unternehmerischer Erfolg des Teilnehmers ist nicht geschuldet.
3. Die Wirkung der vermittelten Inhalte hängt unter anderem von der individuellen Ausgangssituation, der persönlichen Mitarbeit, der Umsetzung der vermittelten Inhalte sowie von weiteren Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers ab.
4. Aussagen zu möglichen Entwicklungen, Erfahrungen, Ergebnissen oder Erfolgen anderer Teilnehmer stellen keine Garantie dafür dar, dass vergleichbare Ergebnisse beim jeweiligen Teilnehmer eintreten.
5. Gesetzliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche wegen einer nicht vertragsgemäßen Durchführung der Veranstaltung bleiben unberührt.
§10 Versicherungen und persönliche Absicherung
1. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, für die Dauer der Veranstaltung und des damit verbundenen Aufenthalts einen seinen persönlichen Bedürfnissen entsprechenden Versicherungsschutz vorzuhalten.
2. Dies betrifft insbesondere eine Auslandskrankenversicherung sowie, soweit vom Teilnehmer gewünscht oder nach den persönlichen Umständen sinnvoll, eine Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Unfall- und Gepäckversicherung.
3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Kosten, die dem Teilnehmer aufgrund fehlenden oder unzureichenden persönlichen Versicherungsschutzes entstehen, soweit die Ursache dieser Kosten nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
4. Der Abschluss entsprechender Versicherungen obliegt ausschließlich dem Teilnehmer.
§11 Foto-, Video- und Medienaufnahmen durch den Auftragnehmer
1. Im Rahmen der Veranstaltung können durch den Auftragnehmer sowie durch von ihm beauftragte Fotografen, Videografen, Medienagenturen oder sonstige Dienstleister Foto-, Video- und gegebenenfalls Tonaufnahmen zum Zwecke der Veranstaltungsdokumentation, Öffentlichkeitsarbeit sowie der Bewerbung des Auftragnehmers und seiner Veranstaltungen angefertigt werden.
2. Die Aufnahmen können insbesondere während der laufenden Veranstaltung für die aktuelle Berichterstattung auf den Social-Media-Kanälen des Auftragnehmers sowie auf dessen Websites und sonstigen digitalen Kommunikationskanälen verwendet und veröffentlicht werden. Dies umfasst insbesondere Fotos, Videos, Kurzvideos, Stories, Reels und vergleichbare Medienformate.
3. Darüber hinaus können die im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Aufnahmen für die Erstellung von Eventfilmen, Trailern, Rückblicken, Imagefilmen sowie zur Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen und Angebote des Auftragnehmers verwendet werden.
4. Soweit Teilnehmer auf den Aufnahmen individuell erkennbar sind und die jeweilige Nutzung einer Einwilligung bedarf, erfolgt die Verarbeitung und Veröffentlichung auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des jeweiligen Teilnehmers. Die Einzelheiten zu Umfang, Medien, Verwendungszwecken, Speicherdauer und Widerruf werden in der entsprechenden Einwilligungserklärung geregelt.
5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erstellung und Bearbeitung der Aufnahmen geeignete externe Dienstleister, insbesondere Fotografen, Videografen, Agenturen und Produktionsunternehmen, einzusetzen und ihnen die hierfür erforderlichen Daten und Aufnahmen im notwendigen Umfang zugänglich zu machen.
6. Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den vom Auftragnehmer oder in dessen Auftrag erstellten Medien verbleiben beim Auftragnehmer beziehungsweise dem jeweiligen Urheber. Die dem Auftragnehmer eingeräumten Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt.
7. Teilnehmer, die nicht auf individuell erkennbaren Foto- oder Videoaufnahmen erscheinen möchten, werden gebeten, dies dem Veranstaltungsteam vor Veranstaltungsbeginn beziehungsweise vor entsprechenden Aufnahmesituationen mitzuteilen. Unabhängig davon werden erforderliche Einwilligungen gesondert eingeholt.
§12 Datenschutz
1. Der Auftragnehmer speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, soweit dies zur Vertragserfüllung, Abrechnung und Organisation der Veranstaltung erforderlich ist.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, erforderliche Daten (z. B. Name, Kontaktdaten) an Partnerunternehmen, Hotels (z. B. zur Zimmereinteilung im ROBINSON CYPRUS) oder Reiseveranstalter weiterzugeben, soweit dies für die Abwicklung notwendig ist.
3. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz des Auftragnehmers:
DSS Marketing Management LLC
Office C1804-95 Ontario Tower Business Bay
Dubai
VAE
2. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages sind schriftlich zu vereinbaren, E-Mail ist ausreichend.
4. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt das Recht der VAE.
AGB Stand 04.08.2026